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HILFEEE ! Ultraschalluntersuchung , Diagnose !!! ???

Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Wechseljahre | Expertenfrage

21.01.2010 | 05:03 Uhr

Hallo Herr Dr. Dossler ,

ich war eine jahrelange Patientin von ihnen und suche heute Ihren fachlichen Rat .
Ich war diese Woche zur Krebsvorsorge und ich ließ auch eine Ultraschalluntersuchung durchführen , die ich mit 30 Euro selber bezahlen mußte ! Es wurde nichts festgestellt , alles i.o. sagte meine Frauenärtzin !!! Heute bekam ich die Rechnung zugeschickt , über die 30 Euro , mit folgender Diagnose : z.A. Ovarielcyste , z.A. freie Flüssigkeit , z.A. Raumforderung .
Was heißt diese Diagnose ????? Mir wurde doch gesagt es ist alles o.k. !!!
Ich bitte um Hilfe , da ich mit der Diagnose nichts anzufangen weiß !
Grüße
Melanie

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21.01.2010, 07:17 Uhr
Antwort

Hallo Melanie,
Also:
das, was in der Rechnung steht, ist alles völlig korrekt! Ich komme gleich drauf zurück.
Aber zunächst:
Ultraschalluntersuchungen sind heutzutage keine abrechenbaren Routineleistungen (das waren sie zwar schon zu meiner Zeit nicht mehr; aber ich habe meine Ultraschalluntersuchungen weiter kostenlos gemacht, wenn es erforderlich war, oder auch oft, um meinen Tastbefund abzusichern. Mir waren diese IGEL-Programme wirklich wesensfremd, und ich konnte sie nicht mit meiner Einstellung zum Beruf unter einen Hut bringen, obwohl sie schon damals ganz offiziell vom Bundesgesundheitsministerium den Ärzten nahegelegt wurden, um zukünftig weiter existieren zu können).
Bei einem von der Krankenkasse gezahlten Gesamthonorar von etwa 13,- € pro Quartal und Patientin kann heute eine Praxis ohne IGEL-Leistungen nicht überleben und ein modernes Ultraschallgerät kann davon nicht mehr finanziert werden.
Das ist leider so.
Die Ultraschalluntersuchung ist sicher im eigenen Interesse jeder Patientin, weil manche Befunde sich tatsächlich nur im Ultraschall zeigen.
Das von Ihnen genannten z.A. in z.A. Ovarialcyste , z.A. freie Flüssigkeit , z.A. Raumforderung bedeutet: zum Ausschluss von und ist die Begründung für die Durchführung der Ultraschalluntersuchung auf eigenen Wunsch.
Und bedeutet auch gleichzeitig, dass wirklich nichts gefunden wurde.
Also, lehnen Sie sich ganz bequem zurück, atmen tief durch und genießen Sie Ihren Abend!
Ihr
TomDoc

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22.01.2010, 12:07 Uhr
Antwort

Hallo Melanie,
Also:
das, was in der Rechnung steht, ist alles völlig korrekt! Ich komme gleich drauf zurück.
Aber zunächst:
Ultraschalluntersuchungen sind heutzutage keine abrechenbaren Routineleistungen (das waren sie zwar schon zu meiner Zeit nicht mehr; aber ich habe meine Ultraschalluntersuchungen weiter kostenlos gemacht, wenn es erforderlich war, oder auch oft, um meinen Tastbefund abzusichern. Mir waren diese IGEL-Programme wirklich wesensfremd, und ich konnte sie nicht mit meiner Einstellung zum Beruf unter einen Hut bringen, obwohl sie schon damals ganz offiziell vom Bundesgesundheitsministerium den Ärzten nahegelegt wurden, um zukünftig weiter existieren zu können).
Bei einem von der Krankenkasse gezahlten Gesamthonorar von etwa 13,- € pro Quartal und Patientin kann heute eine Praxis ohne IGEL-Leistungen nicht überleben und ein modernes Ultraschallgerät kann davon nicht mehr finanziert werden.
Das ist leider so.
Die Ultraschalluntersuchung ist sicher im eigenen Interesse jeder Patientin, weil manche Befunde sich tatsächlich nur im Ultraschall zeigen.
Das von Ihnen genannten z.A. in z.A. Ovarialcyste , z.A. freie Flüssigkeit , z.A. Raumforderung bedeutet: zum Ausschluss von und ist die Begründung für die Durchführung der Ultraschalluntersuchung auf eigenen Wunsch.
Und bedeutet auch gleichzeitig, dass wirklich nichts gefunden wurde.
Also, lehnen Sie sich ganz bequem zurück, atmen tief durch und genießen Sie Ihren Abend!
Ihr
TomDoc

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22.01.2010, 23:29 Uhr
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siehe meine Antwort von heute morgen
TD

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