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Schwangerschaftsabbruch strafbar?

Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Schwangerschaft | Expertenfrage

08.04.2020 | 17:20 Uhr

Ich war bei einem Frauenarzt, der meine Schwangerschaft festgestellt hat. Dort habe ich nicht angesprochen dass ich eine Abtreibung in Erwägung ziehe. Für ein Beratungsgespräch und dem Termin zur Abtreibung war ich bei einem anderen Frauenarzt. Es sollte eine Absaugung werden. Davor habe ich zwei Tabletten zur Vorbereitung der Operation bekommen und eingenommen. Kurz vor der Abtreibung habe ich dann doch abgebrochen, hatte die Tabletten allerdings schon genommen. Nun habe ich leichte Blutungen und schäme mich, mich dort nochmal vorzustellen. Kann ich zu dem vorherigen Frauenarzt gehen der meine Schwangerschaft festgestellt hat und die abgebroche Abtreibung dort verschweigen? Sollte die Schwangerschaft durch die Tablette nicht mehr intakt sein und entfernt werden müssen, ist es dann strafbar die Tabletteneinnahme zu verheimlichen? 

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Experte-Warm
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08.04.2020, 19:50 Uhr
Antwort von Experte-Warm

Hallo, Sie können jeden Fachgynnäkologen(-in) Ihres Vertrauens aufsuchen, Was bisher abgelaufen ist, sollten Sie aber nicht verschweigen (denn es lässt sich nicht verheimlichen). Sie haben 2 Tabletten Mifegyne eingenommen,  dieses "Anti-Progesteron" bewirkt, dass die SS abstirbt. Die Fruchtanlage ist aber in der Gebärmutter verblieben und muss hormonell (z.B.Prostaglandin) oder instrumentell entfernt werden. Das ist nicht strafbar (STGB § 219 a, Neufassung zuletzt 21.02.2019 ).

Liebe Grüße PD Dr.Warm

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