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Beschäftigungsverbot

Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Schwangerschaft | Expertenfrage

04.11.2019 | 02:09 Uhr

Ich bin mit meinem 4. Kind schwanger, arbeite 38h wöchentlich im öffentlichen Dienst mit viel Publikumsverkehr. Mein Mann ist kaum zu Hause somit muss ich alles für unsere 3 Kinder, ihn, unseren Hausumbau und meine Schwangerschaft selbst organisieren. Das ist häufig sehr stressig und extrem viel. Meine Arbeit ist mit 100%iger Konzentration verbunden und führt bei mir häufig zu starken Kopfschmerzen. Vor zwei Jahren hatte ich eine Gehirn und Hirnhautentzündung mit Narbenbildung im Gehirn durch die Entzündung ausgelöste mehrere starke epileptische Anfälle. Momentan bin ich wegen Überlastung krank geschrieben. Ich bin in der 17.ssw habe vom ersten Schwangerschaftstag an mit starker Übelkeit zu kämpfen und hohen psychischen Ängsten - bezüglich des Gesundheitszustandes meines Babys, da ich 3 gesunde Kinder habe, hoffe ich das alles gut geht, mache mir aber sehr viele Sorgen. Ich würde gerne meine Frauenärztin nach einem vollumfänglichen Beschäftigungsverbot bitten, weiss aber nicht wie ich das anstellen soll und wie meine Chancen stehen. Mein Chef hätte kein Problem mit einem generellen Beschäftigungsverbot, kann mir jedoch keines ausstellen. Was soll bzw kann ich tun? 

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Bisherige Antworten
Experte-Warm
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04.11.2019, 12:24 Uhr
Antwort von Experte-Warm

Hallo, Beschäftigungsverbote(BV) kann jeder Arzt aussprechen. Das ist gesetzlich geregelt. Ein generelles BV kommt für Sie als Büroangestellte  nicht in Betracht. Sie sind im ärzlichen Sinne auch nicht krank. Wären Sie das, müsste Ihr Arzt Sie weiter krankschreiben.  Die von Ihnen in Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit geklagten Beschwerden könnten ein triftiger Grund für ein Individuelles BV nach § 3 Abs.1 Mutterschuztgesetz (MuSchG) sein. Die  genannte tägliche massive Traumatisierung am Arbeitsplatz(Publikumsverkehr) bei Zustand  nach Enzephalitis führen auch zu Kontraktionsneigung der Gebärmutter mit Neigung zu Spätabort  oder Frühgeburt. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. 

Liebe Grüße PDFDr.Warm

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