Meine Schwiegermutter wurde wegen starker Abdominalschmerzen per Notarzt in die Klinik eingewiesen. Dort hat sie 24 Stunden gelegen, bis -durch einen Zufall-eine Diagnose gestellt worden ist. Ursprünglich hatte man auf ein Magengeschwür getippt. Da die Einweisung an einem Samstag erfolgte, sollte deshalb am folgenden Montag eine Magenspiegelung durchgeführt werden. Der Darminfarkt wurde dann nur durch Zufall entdeckt, weil die Patientin nach 24 Std. plötzlich starke Herzrhytmus-Störungen bekam und ein hartes Abdomen hatte. Deshalb erfolgte dann - immer noch ohne eine Diagnose - eine Not-OP, bei der die Darmischämie festgestellt wurde. Anscheinend nicht mehr operabel, weil angeblich der gesamte Dickdarm und Teile des Dünndarmes abgestorben waren. Die Bauchdecke wurde deshalb wieder geschlossen, die Patientin im Koma belassen, bis sie 20 Stunden später verstarb. Zur Diagnostik wurde weder eine Röntgenaufnahme gemacht, noch eine CT, bzw. MRT durchgeführt. Lediglich eine Sonographie.
Die Patientin hatte 2 1/2 Wochen davor schon einmal schlimme Bauchschmerzen über einige Stunden, die dann aber nach Gabe von Medikamenten durch den Hausarzt wieder verschwanden und in der Zwischenzeit nicht mehr auftraten.
Ich möchte die Fehler, die die Klinik gemacht hat, schonungslos aufdecken und bitte um Ihren Rat, was man aus fachlicher Sicht versäumt hat. Insbesondere interessiert mich auch Ihre Einschätzung, ob die Patientin bei einer schnellen Diagnose und Therapie diese Erkrankung evtl. hätte überstehen können.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Dr. Ewald A. Meister
Mesenterialinfarkt
Kategorie: Herz-Kreislauf » Expertenrat Herz- und Kreislaufbeschwerden | Expertenfrage
Antwort
Sehr geehrter Herr Schnell
Ihr Beitrag spricht viele richtige Punkte an. Sterben gehört auch zum Leben, wird in Deutschland häufig zu Unrecht tabuisiert und hat nicht etwas mit Fehlverhalten zu tun. Auch an Wochenenden ist in Krankenhäusern ein Facharztstandard vorzuhalten, an diesem Hat sich die Medizin zu messen. Leider kommt das Zwischenmenschliche auch unter der Woche häufiger zu kurz, allerdings können sich Ärzte und Pflegepersonal nicht hinter Zeitdruck und Professionalität verstecken. Das ist allerdings eine Frage der Persönlichkeiten und weniger eine Frage der Institutionen.
Nach Umsetzung der europäischen Arbeitszeitgesetze nach dem 1.1.2007 werden nun endlich auch in Deutschland die 36-Stunden-Dienste der Vergangenheit angehören.
Das Erkennen eines Darminfarktes kann im Einzelfall außerordentlich schwierig verlaufen, da nach anfänglichen Beschwerden eine trügerische Phase mit weniger Schmerzen resultieren kann.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Jürgen Ranft
Internist - Angiologie
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Hallo Herr Dr. Meister
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle der maßgeblichen Landesärztekammer ist sowohl juristisch als auch medizinisch besetzt, für die Bearbeitung eines Falles werden in aller Regel zwei Fachgutachter eingesetzt, so daß anstehende Fragen hier wirklich umfassend geklärt werden können.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Jürgen Ranft
Internist -Angiologie
Antwort
Hallo Herr Dr. Ranft,
danke für den Hinweis. Ich nehme doch an, daß zunächst der medizinische Gutachter seinen Bericht verfasst und danach der juristische Gutachter das fachärztliche Gutachten juristisch auswertet. Sehe ich das richtig?
Freundliche Grüße
Dr. Ewald A. Meister
Antwort
Hallo Herr Dr. Meister
die medizinischen Gutachter verfassen Berichte an den Vorsitzenden, bei dem es sich um einen Juristen handelt.
Grüße
Dr. Jürgen Ranft
Internist - Angiologie