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Grippeschutz-Impfung

Kategorie: Allgemeinmedizin » Hausarzt | Expertenfrage

04.02.2021 | 07:01 Uhr

Hallo, 

ich habe mal eine Frage. Was bedeutet es, wenn auf der Verpackung der Influenza-Impfung

"Influenza Spaltimpfstoff (inaktiviert)" steht?

Ich würde gern wissen wollen, ob die Influenza-Impfung damit einen Lebendimpfstoff enthält? 

Welche anderen Impfstoffe haben Lebendimpfstoffe enthalten?

Vielen Dank. 

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Bisherige Antworten
Dr. Sabine Schulz
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04.02.2021, 09:11 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo!,

Hierbei handet es sich um einen Impfstoff mit abgetöteten Bestandteilen des Erregers, also um einen sog. Totimpfstoff, ist kein Lebendimpfstoff. Lebendimpfstoffe gibt es z.B.  bei der Impfung gegen Masern, Windpocken, Röteln, Mumps, Gelbfieber, Herpes zoster und Typhus (oral),

Gruss

Dr Schulz

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04.02.2021, 10:47 Uhr
Kommentar

Sehr geehrte Frau Dr. Schulz, 

danke für die Antwort. Ich habe meine Grippeimpfung nun erhalten. Sollte ich noch irgendwo einen Pneumokokken-Impfstoff bekommen, muss man da zur Grippeimpfung einen Abstand lassen?

Pneumokokken ist dann auch ein Totimpfstoff?

War beim Gynäkologen impfen. Sie fragte mich, ob ich schon eine Impfung wegen Corona hab. Aber da hab ich doch nichts falsch verstanden: ich bin doch noch gar nicht dran, hier sind noch nicht mal alle 80+ geimpft. In welche Gruppe gehöre ich nun 2 oder 3? Und wie sieht das mit dieser Bescheinigung aus, wer gibt die, der Hausarzt oder der Nephrologe? Oder nimmt man den letzten Befundbericht mit, wenn man dann dran ist?

Dr. Sabine Schulz
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04.02.2021, 13:24 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo!

Ja, der Pneumokokkenimpfstoff ist auch ein Totimpfstoff. Bei Totimpfstoffen ist ein Abstand zwischen den einzelnen Impfungen nicht notwendig.Wenn es jedoch zu einer Impfreaktion gekommen sein sollte, sollte man bis zr nächsten Impfung mindestens 3-4 Wochen warten.Nach der derzeitigen Eingruppierung würde ich denken, dass Sie zur Gruppe 3 gehören .Die Bescheinigung kann sowohl der Hausarzt oder der Nephrologe ausstellen,

Gruss

Dr Schulz

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06.02.2021, 05:06 Uhr
Kommentar

Sehr geehrte Frau Dr. Schulz, 

ich habe folgendes gerade gefunden, in der 2. Aktualisierung: 

"4. Neue Öffnungsklausel der Empfehlung:

Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden. Es obliegt daher den für die Indikationsstellung Verantwortlichen, in Einzelfällen Personen, die nicht explizit im Stufenplan genannt sind, angemessen zu priorisieren. Dies betrifft z.B. Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen oder auch schweren Behinderungen, für die bisher zwar keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bzgl. des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, für die aber ein hohes bzw. erhöhtes Risiko angenommen werden kann. Dies trifft auch für Personen zu, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nicht mehr gleich wirksam geimpft werden können (z.B. bei unmittelbar bevorstehender Chemotherapie). Darüber hin-aus sind Einzelfallentscheidungen möglich, wenn berufliche Tätigkeiten bzw. Lebensumstände mit einem nachvollziehbaren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen. Diese Öffnungsklausel darf nicht missbraucht werden, um ungerechtfertigterweise eine Impfung durchzuführen und somit stärker gefährdeten Personen die Impfung vorzuenthalten."


Ich habe mal unterstrichen, was für mich zutreffen würde. Die 6 Monate "Wirkdauer" des Rituximab sind ja bei mir jetzt um, deshalb hatte ich mir ja auch die Grippeimpfung jetzt erst holen können. Lt. o.g. Text könnte ich ja jetzt geimpft werden, bevor der nächste Zyklus Rituximab losgeht. Das Problem ist aber, dass unser Bundesland keine neuen Impftermine mehr vergibt, weil kein Impfstoff mehr da ist. Sollte das, wie o.g. wirklich funktionieren, könnte ich das auch im nächsten Monat in der Uniklinik ansprechen? Könnte die Klinik mir vielleicht weiterhelfen, sie ist in einem anderen Bundesland...Kann man sich in einem anderen Bundesland einen Termin besorgen und sich dort impfen lassen?

Ansonsten werde ich wohl die Therapie hinauszögern oder aussetzen müssen, denn die Wirkdauer für RTX hält ja min. 6 Monate, dann würde ich ja auch später wieder nicht geimpft werden können....

Dr. Sabine Schulz
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06.02.2021, 12:54 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo,

das würde ich unbedingt beim nächsten Termin in der Uniklinik ansprechen. Dort kann man Ihnen auch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer priorisierten Impfung ausstellen, welche Sie dann in Ihrem Bundesland vorliegen können. Es soll ja demnächst auch wieder mehr Impfstoff geben, aber leider gibt es da ja keine verlässlichen Informationen. Denke eher nicht, dass Sie auch in einem anderen Bundesland geimpft werden können, das würde ich aber auch einmal in der Uniklinik fragen, vielleicht sieht man da doch eine Möglichkeit,

viele Grüsse

Dr Schulz 

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08.02.2021, 08:37 Uhr
Kommentar

Hallo, 

heute habe ich bei der Impfhotline angerufen, habe dort der Dame am Telefon den Abschnitt sogar vorgelesen. 

Sie meinte dann, dass es nur eine Empfehlung sei und ich wäre erst in Gruppe 3 dran. Was soll das jetzt bitte schön heißen? Warum wird dann einen Empfehlung geschrieben, wenn die ungültig ist?

Dr. Sabine Schulz
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08.02.2021, 18:32 Uhr
Antwort von Dr. Sabine Schulz

Hallo!

Ich würde das mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen. Den Passus über die Priorisierung würde ich ausdrucken und mitnehmen, könnte Ihrem Arzt helfen, die beste Begründung zu formulieren. Da Sie ja eine chronische Nierenerkrankung haben, wenn ich mich recht erinnere, gehören Sie zur 2.Gruppe und können mit einer ärztlichen Bescheinigung Ihren Anspruch geltend machen, sobald die 2. Gruppe mit Impfen dran ist, 

Gruss

Dr Schulz

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