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GdB und MTX

Kategorie: Knochen-Gelenke » Expertenrat Gelenkbeschwerden/Rheuma | Expertenfrage

06.10.2008 | 05:19 Uhr

Hallo liebes Expertenteam,
Ich habe seit Juli 2006 RA und nehme auch seit dieser Zeit, Prednisolon und MTX z.Z 15mg Predni und 15mg MTX.Seit kurzem wurde noch eine fortgeschrittene Osteoporose in der linken Hüfte festgestellt, und ich nehme jetzt seit September zusätzlich 10mg Arava. Meine Frage, ich habe einen GdB beantragt und habe einen Bescheid von 30 bekommen.Hier im Forum habe ich aber gelesen, das man schon mindestens einen GdB von 50 bekommt, wenn man Dauermedikamente wie Kortison und MTX nimmt.
Ich werde Widerspruch einlegen.
Vielen Dank Ini

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07.10.2008, 05:08 Uhr
Antwort

Hallo Ini!

Einspruch ist auf jeden Fall wichtig. Damit dieser Erfolg hat, wäre es sinnvoll, im Einspruch auf weitere Information Ihres Rheumatologen hinzuweisen, welche folgt. Den Einspruch aber bitte sofort losschicken, sonst vergeht die Einspruchsfrist.
Sie haben mit Ihrem Hinweis bzgl. des GDB bei Rheumatoider Arthritis unter MTX, Predni und Arava Recht und Unrecht: Die Therapie allein bedingt keinen GDB, aber Auswirkungen einer aggressiven Therapie, wie es MTX, Predni und Arava sind - im Sinne wesentlicher Nebenwirkungen - werden berücksichtigt. Diese müssen aber klar in ihrer Auswirkung auf Ihre dauerhafte Alltagsbehinderung beschrieben sein. So reicht es nicht, dass Sie unter Predni eine Osteoporose entwickelt haben, die in der Dichtemessung beschrieben wird, das ergäbe einen Zusatz-GDB von 0. Eine Osteoporose mit nachgewiesenen Wirbelbrüchen mit dauerhafter Funktionsstörung der Wirbelsäule aber kann einen GDB 30 bis 50 ergeben, addiert zu einem GDB von 30 für eine RA ergäbe das dann nach dem geltenden Berechnungsschlüssel einen Gesamt GDB von 40 - 60. Wenn MTX z.B. eine Polneuropathie ausgelöst hat (Gefühlsnervenstörung ), kann dies ähnlich zusätzlich bewertet werden usw.
Ähnliches gilt für die Rheumatoide Arthritis. Nicht die Krankheit wird bewertet sondern der Grad der anhaltenden Entzündung, Gelenkzerstörung und Alltagsbehinderung. Bei Notwendigkeit von 2 Basismedikamenten ist sicherlich eine erhebliche Beeinträchtigung vorhanden, diese wurde aber evtl. nicht hinreichend durch Ihre Ärzte beschrieben. Eine leichte RA kann einen GDB 10 bekommen, eine mäßige den GDB 30. Wenn dem Gutachter beim Versorgungsamt nicht klar und detailliert beschrieben wird welche Gelenke wie erheblich beeinträchtigt sind, am besten nach Neutral - Null - Methode plus Beschreibung der Schwellung und Instabilitäten plus Hinweis auf Laborwerte plus Hinweis auf Länge der Morgensteife, dann ist immer der GDB zu tief. Der Gutachter entscheidet ja nach Aktenlage und meist sind es die leider viel zu dürftigen Arztaussagen, die einen zu tiefen GDB bedingen. Aber Achtung: Wenn Sie eine gut eingestellte Rheumatoide Arthritis unter der Kombitherapie haben ohne schwerwiegende Therapienebenwirkung, dann ist der GDB 30 völlig korrekt.

Herzliche Grüße
Dr. S. Meske

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