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FFbH-RA

Kategorie: Knochen-Gelenke » Expertenrat Gelenkbeschwerden/Rheuma | Expertenfrage

30.12.2008 | 06:51 Uhr

Ute 30.12.2008

Liebes Expertenteam,
zum Jahresende hätte ich noch einmal eine Frage !
Gemessen mit dem Funtionsfragebogen Hannover(FFbH-Ra ) 39%.

Was bedeutet das für mich -kann im Internet keine vernünftige Antwort finden .
Für Ihre bedanke ich mich , und wünschen Ihnen allen ein gutes , neues Jahr !

Mit freundlichem Gruß

Ute

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05.01.2009, 09:08 Uhr
Antwort

Guten Tag Ute!

Der Funktionsfrageboden Hannover erfasst die Alltagsfähigkeiten des Menschen, d.h. ob er sich waschen, anziehen, versorgen kann, einfache Dinge erledigen, wie etwas neben dem Stuhl aufheben oder einen Bus erreichen durch schnelleres gehen. Der gesunde Mensche ohne Beeinträchtigung erzielt dabei eine 100% Leistung, d.h. er ist 100% alltagsfit. Ein Wert von 39% bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung oder wenn man so will Behinderung im Alltagsleben durch die rheumatische Erkrankung eingetreten ist, dass die Alltagsfitness nur 39% beträgt, bzw. dass eine 61% Leistungsminderung bzgl. der Bewältigung des Alltags besteht.

Herzliche Grüße

Dr. Sylvia Meske

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07.01.2009, 02:50 Uhr
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Ute ,07.01.2009

Sehr geehrte Frau Meske ,
die Anwort hört sich ja nicht so prickelnd an , aber trotzdem sage ich vielen Dank.
Können Sie mir evt. auch noch sagen , ob die Möglichkeit besteht ,damit EU-berentet zu werden . Arbeite als Fleischerei-Verkäuferin und die Belastung ( Kälte , Nässe , Bewegungsabläufe usw.) wird für mich immer größer.Habe zu dem einen GdB von 90 .

Liebe Grüße

Ute

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08.01.2009, 09:14 Uhr
Antwort

Hallo Ute!

Der FFbH ist eine Momentaufnahme der Fähigkeiten, er hat nichts mit dem Grad der Behinderung zu tun und ist auch keine Dauereinschätzung. Er dient dazu, an Hand der Beeinträchtigungen notwendige Schritte in der Behandlung zu unternehmen, um die Alltagsfähigkeiten zu verbessern. Dazu kann eine Medikamentenumstellung zählen, aber auch physikalische Therapie, Hilfsmittel, ein Heilverfahren und aber auch, was Ihre Frage angeht, eine Berufsförderung oder Umorientierung, eine Krankschreibung oder u.U. eine zeitlich begrenzte Rente. Der Grad der Behinderung (GdB) des Schwerbehindertenrechts ist ein ?Nachteilsausgleich?, er setzt sie je nach Höhe in die Lage weniger Steuern zu zahlen, da Sie ja höhere Kosten bzgl. Ihrer Erkrankung haben und kann dazu dienen, dass Sie mehr Urlaub erhalten und einen Kündigungsschutz. Einen Rentenantrag sollten Sie dann stellen, wenn Sie länger als 6 Monate nicht arbeiten können. Im Rahmen eines Gutachtens wird dann geklärt, ob Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können und evtl. über den Rententräger Leistungen zur Berufsförderung erhalten und evtl. eine Teilrente, oder ob Ihnen gesundheitlich keine Arbeit mehr zumutbar ist, dann erhalten Sie Vollrente. Diese Rente wird bis zu 3x nachgeprüft, in der Erwartung, dass durch Behandlung und Arbeitspause die Gesundheit zu stabilisieren ist und eine Integration in die Berufswelt wieder möglich wird. Im Rentenverfahren kann der FFbh und der GdB ein Hinweis sein auf Notwenigkeit zur Rente, muss es aber nicht. Beispiel: Ein Rollstuhlfahrer hat mindestens 80 GDB Zusatz G, B, H, aG; sein FFbH dürfte etwa zwischen 40 und 50 liegen, er kann aber durchaus voll erwerbsfähig sein, z.B. als Sachbearbeiter in einer Behörde, er würde keine Rente erhalten.

Herzliche Grüße

Dr. Sylvia Meske

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08.01.2009, 20:07 Uhr
Antwort

Ute 08.01.2009

Liebe Frau DR. Meske ,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort .

Mit freundlichen Grüßen

Ute

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