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Zahnbrücke an eine rStelle locker?

Kategorie: Allgemeinmedizin » Forum Zahngesundheit | Expertenfrage

10.07.2007 | 11:58 Uhr

Hallo, habe im Januar eine Zahnbrücke bekommen, diese hat sich nun an einer Stelle leicht gelockert. Was kann man nun machen? Sie ist nur an einer Stelle locker an dem anderen Zahn sitzt sie fest. Muss jetzt die komplette Brücke runter, um sie neu zu befestigen? Geht das denn so einfach? Ich merke beim kauen das sich die Brücke immer ganz leicht hebt.

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10.07.2007, 02:23 Uhr
Antwort

Liebe Susanne,

zunächst einmal könnte Ihr Zahnarzt versuchen, die Brücke durch vorsichtiges Herunterklopfen mit einem so gen. Hirtenstab vollständig zu lösen. Gelingt dies, kann sie nach entsprechender Säuberung direkt wieder befestigt werden. Ist es nicht möglich, muss Ihr Zahnarzt entscheiden, ob die Brücke in diesem Zustand verbleiben kann. Allerdings wäre das nicht ganz ohne Risiko, dass sich die Brücke später von allein (möglicherweise zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt; Verschluckungsgefahr) löst. Zudem besteht die Gefahr, dass beim Zubeißen mit der gelockerten Brücke auch Speisereste oder bakterieller Speichel unter die entsprechende Krone gepumpt wird. Damit ist das Kariesrisiko für den Pfeilerzahn erhöht.

Sollte es also nicht gelingen, die Brücke ohne Schaden von den Zahnstümpfen vollständig zu lösen, wäre es in der Tat die beste Lösung, sie zu entfernen und zu erneuern.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die ein Zahnarzt für Zahnersatz übernehmen muss. beträgt 2 Jahre nach Eingliederung. In dieser Zeit muss er für evtl. Schäden selbst aufkommen, sofern das Verschulden nicht beim Patienten liegt. Daher sollten Sie den Mangel möglichst frühzeitig bei Ihrem Behandler bekannt geben.

Beste Grüsse
Ihr sanvartis-Expertenteam

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10.07.2007, 07:18 Uhr
Antwort

Hallo,

vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage, habe eigentlich große Angst beim Zahnarzt. Ist das herunterklopfen mit dem Hirtenstab schmerzhaft? Ich habe eben mal geschaut, das ist ja auch nicht ohne Risiko mit dem Hirtenstab, da steht was von Stumpenfraktur, wenn man nicht aufpasst....hilfe :-)

Kann man auch zu einem anderen Zahnarzt gehen und die Brücke entfernen lassen? Zu dem Zahnarzt, der mir die Brücke eingesetzt hat, habe ich so gut wie kein Vertrauen mehr. Es hat schon beim Provisorium ständig Probleme gegen (ist immer abgefallen hat nie gehalten usw.) und eine Anprobe der richtigen Brücke gab es auch nicht, sie wurde einfach direkt eingesetzt.

Liebe Grüße
Susanne

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11.07.2007, 08:39 Uhr
Antwort

Liebe Susanne,

selbstverständlich muß das Herunterklopfen äusserst behutsam gemacht werden, damit eben keine Stumpffraktur verursacht wird oder es zu einer anderen Schädigung kommt. Dennoch empfindet der Patient es häufig als sehr heftig, weil nun einmal sowohl das Geräusch, als auch der Druck unmittelbar im Kopf zu spüren sind - schmerzhaft sollte es jedoch nicht sein!

Die Gewährleistung für den erstellten Zahnersatz kann ausschließlich der Zahnarzt übernehmen, der ihn erstellt hat. Mit jeder Veränderung, die ein anderer Behandler vorgenommen hat, erlischt Ihr Anspruch darauf. Außerdem müssten Sie die Kosten für die Behandlung in einer anderen Praxis selbst tragen, da die Wiedergutmachungsarbeiten nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden können (theoretisch also machbar, jedoch nicht ohne Kosten für Sie).

Wir drücken die Daumen, dass es nicht so schlimm ist, wie Sie befürchten und verbleiben mit freundlichem Gruß

Ihr sanvartis-Expertenteam

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11.07.2007, 09:25 Uhr
Antwort

Hallo nochmal,

habe eine letzte Frage, sie schreiben ich muss aufgrund der Gewährleistung zu dem Zahnarzt der die Brücke angefertigt hat. Was ist ist denn, wenn man in eine andere Stadt umzieht, die weiter weg liegt. Dann kann man doch auch nicht mehr zu diesem Zahnarzt gehen. Das kann doch nicht sein oder? Ich werde mich einfach mal bei meiner KK erkundigen. LG susanne

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11.07.2007, 09:36 Uhr
Antwort

Liebe Susanne,

im Falle eines Umzuges muss die weitere Kostenklärung tatsächlich mit der Krankenkasse abgestimmt werden. Fakt ist, dass nicht ein Behandler kostenlos dafür gerade stehen muss, was ein anderer möglicherweise falsch gemacht hat. Auch die Krankenkasse trifft in diesem Fall keine Schuld, somit muss der Behandler selbst dafür aufkommen. Es ist also für einen zweiten Zahnarzt nicht zumutbar, kostenlos die Fehler des ersten zu korrigieren.
Bsp.: Sie kaufen ein T-Shirt in einer Boutique am Urlaubsort. Zu Hause bemerken Sie nach dem ersten Waschen, dass das Material fehlerhaft ist. Dennoch könnten Sie es nicht zu Hause in einer anderen Boutique umtauschen. - Ein banal klingendes Beispiel, aber durchaus mit Ihrer Situation zu vergleichen.

Sprechen Sie bitte einmal mit der Geschäftstelle Ihrer Krankenkasse und lassen sich Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Besten Gruß
Ihr sanvartis-Expertenteam

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