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Lumboischialgie, eine bandscheibenbed. Wirbelsäulenerkrankung?

Kategorie: Knochen-Gelenke » Expertenrat Wirbelsäule | Expertenfrage

21.10.2022 | 17:05 Uhr

Hallo,mal eine Frage.

Ist eine Lumboischialgie eine bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung?

Diese Frage kommt auf wegen einer Anerkennung als Berufskrankheit. Da wurde behauptet, das eine Lumboischialgie eine bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung ist.
Eigentlich sagt man ja zu einer Lumboischialgie, im Volksmund auch " Hexenschuss " dazu. Hat ja eigentlich nichts mit einer bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung zu tun. zu der letzteren würde ein Bandscheibenvorfall bzw. Bandscheibenverwölbung passen, oder. Eine Lumboischialgie hat ja auch einen anderen ICD-10-Diagnoseschlüssel, als ein BSV oder Bandscheibenverwölbung.

Wer kann mir dazu etwas sagen?

Gruß Karl

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Bisherige Antworten
Lifeline Gesundheitsteam
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22.10.2022, 10:00 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

eine lumboischialgie ist zunächst die Beschreibung einer Erkrankung. Ursache kann eine Erkrankung der Bandscheibe sein (z.B. Bandscheibenvorfall, Enge eines Nervenaustrittslochs).

Die Beurteilung, ob die Ursache der Lumboischilagie die Bandscheibe ist. kann im Rahmen einer Untersuchung festgestellt werden.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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22.10.2022, 14:24 Uhr
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Hallo,

leider konnten Sie mir da nicht weiterhelfen. 

Ich muss gegenüber der Berufsgenossenschaft beweisen, das eine Lumboischialgie oder Lumbago o. Kreuzschmerz keine Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung der LWS, im Sinne der BK-2108 ist.

Das sind doch zu großen Teil Muskelverspannungen oder wie zBsp. Ischaigie eine Reizung bzw. Entzündung des Ischiasnerv zu tun. Und hat eigentlich mit einem klassischen Bandscheibenvorfall(BSV) o. Bandschweibenverwölbung nichts zutun. 

Nun, die Erstbehandlung beim ehem. Hausarzt, war auf Lumbago, Lumboischalgie und Kreuzschmerz(M54.5 bzw. M54.4)

Daraufhin hat mich die BG auf Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung der LWS festgenagelt. 

Darum frage ich nach, ob man diese Diagnosen: Lumboischalgie, Lumbago, Kreuzschmerz mit einen BSV oder Bandscheibenveerwölbung gleichsetzen kann. Dann hätte ich ein Beweis, das die erstgenannten Erkrankungen nichts mit Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung der LWS zutun hat.

Gruß Karl

 

 
 

 

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23.10.2022, 12:59 Uhr
Antwort

Hallo,

noch eine Bemerkung dazu.

Die ehemalige Hausärztin hat diese Erkrankung, sprich Luboischialgie/Lumbago/Kreuzschmerzen, rein nur mit konvetioneller Untersuchung diagnostiziert, ohne mich zu einer Bildgebenden Diagnostik zu schicken. 

Daraufhin hat die BG diese Diagnose der Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung zugeordnet und dieses als erst Behandlung deklariert. 

Darum meine Frage, zählt Luboischialgie/Lumbago/Kreuzschmerzen zu den Bandscheibenbedingten Wirbelsäulenerkrankungen?

Das würde mich sehr interessieren.

Gruß Karl

 

 

Lifeline Gesundheitsteam
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23.10.2022, 14:45 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

eine Lumboischialgie beschreibt zunächst nur den Rücken-Bein-Schmerz. Um heruaszufinden, ob die Ursache in einer Erkrankung der Bandscheiben zu finden ist, ist eine Untersuchung der Lendenwirbelsäule notwendig, idealerweise eine MRT. Vorher kann nicht gesagt werden, ob der Lumboischialgie eine Erkrankung der Bandscheiben zugrunde liegt. 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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23.10.2022, 16:52 Uhr
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Das wurde von der damaligen Hausärztin nicht getan, sprich zur Bildgebenden Diagnostik geschickt, im Jahr 2000. Sie hat nur die konventionelle Diagnostik gemacht, sprich Lasègue-Test durchgeführt. Mit diesen SAchmerzen bin ich 19 Jahre herumgelaufen, die ehem. Hausärztin, hat nur mit Tabletten und Spritzen und Physio gearbeitet, als Therapie/Behandlung. 

Darum wechselte ich die Hausärztin im Jahr 2018.

Und somit hat die BG diese Diagnose einfach als Bandscheibenbelastende Wirbelsäulenerkrankung deklariert und diese dann als Erbehandlung eingeordent. 

Was ja jetzt durch Ihre Aussagen nicht stimmt. 

Das ganze Ausmaß meiner Erkrankung, sprich, BSV und Bandscheibenverwölbung, Osteochondrose, Facettengelenkarthrose etc. ist erst im Jahr 2019 heraus, als mich die neue Hausärztin zum CT und MRT geschickt hat. 

Gruß Karl

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29.10.2022, 20:02 Uhr
Antwort

Hallo, 

ich muss nochmals etwas intensiver Nachfragen, über das Thema, Lumboischalgie. 

Nun es wurde seinerzeit keine weiterführende Diagnostik von der dam. HÄ gemacht. Sie stellte nur durch einen Lasègue-Test fest, das die linke Seite positiv war. Daraufhin wurde eine Infiltration in die Muskelatur durchgeführt und es wurden Tabletten verschrieben, Der Diagnoseschlüssel wurde mit M 54.4 angegeben und ich wurde für 5 Tage AU geschrieben. Es erfolgte keine weiterführende bildgebende Diagnostik, sprich Röntgen o. MRT

Also kann man bei dieser Untersuchung dazumal nicht von ausgehen, das ein BSV vorgelegen hat.  Der wäre ja mit M 51.1 manifestiert wurden. 

Nun behauptet die BG das die Lumboischialgie gleich ein BSV  bzw. Bandscheibenerkrankung ist. Die damalige HÄ hat nur eine Lumboischialgie per Lasègue-Test festgestellt, bei der Körperlichen Untersuchung. 

Also kann man wohl eine Lumboischialgie nicht mit einem BSV oder anderen Bandscheibenerkrankungen gleichsetzen. 

Nun wie gesagt, jetzt muss ich beweisen, das eine Lumboischialgie als Erstdiagnose dazumal nicht gleichzusetzen ist, wie ein BSV oder Lasègue-Test. Was ja jetzt die BG gemacht hat.

Wer könnte mir das, von welchen Ärzten, Bestätigen das eine Lumboischialgie kein BSV o.  Bandscheibenerkrankungen ist?

 

Gruß Karl

Lifeline Gesundheitsteam
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30.10.2022, 11:19 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

die Diagnose einer Lumboischialgie muss nicht falsch gewesen sein, wie bereits geschrieben, handelt es ich hier eher um eine Beschreibung, die Ursache ist in der Diagnose nicht beinhaltet.

Die Diagnosen Ihres MRTs können durchaus altersentsprechend sein, eine Zuordnung der Beschwerden zu den MRT-Befunden erfordert immer eine Untersuchung und Einsicht in die Bilder. Dies sollte dann durch einen wirbelsäulenerfahrenen Arzt erfolgen, durch gezielte Infiltrationen kann ggf. die Schmerzursache eingeengt werden.

Rein klinisch kann ein Bandscheibenvorfall nicht festgestellt werden, dieser bedarf zur Erhärtung des Verdachts eine Bildgebung.

Sie können  natürlich Einspruch gegen die BG erheben. Zunächst sollten Sie aber mit der BG sprechen. Sollte das nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen sollten Sie sich rechtlichen Beistand holen. Ein eigenständiges ärztliches Gutachte einzuholen ist mitunter teuer.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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30.10.2022, 13:29 Uhr
Kommentar

Hallo ,

Also beschreibt es in erster Linie erstmal nur den Rücken-Bein-Schmerz, also Lumbalschmerz=unterer Rücken/Lende ischalgie= ischias schmerz . Zum größten Teil kann das Muskulär sein, aber auch durch eine BS-Erkrankung hervorgerufen werden.

Bei mir wurde 2000 in der Erstbehandlung nur konventionell Diagnostiziert, mit dem Lasègue-Test untersucht, der war bds. negativ. Hatte dabei eine Schonhaltung eingenommen(Schiefstand). Dadurch wurde nur mit Procain-Spritzen gearbeitet und Tabletten, wie Diclac behandelt und Wärme. Das ging nach ca. 4 Tage(AU-geschrieben) wieder und ich konnte mich bewegen. Die damalige Hausärztin hat keine weitere bildgebende Diagnostik gemacht, sprich Röntgen und CT/MRT.

Das ganze Ausmaß kam erst 2019 ans Tageslich, als ich wieder Probleme hatte, da schickte mich die jetzige Hausärztin gleich zum CT und danach zum MRT. Da kam dann das ganze Ausmaß meiner jahrelangen Probleme heraus. 

Nun, die Berufsgenossenschaft hat die Diagnose Lumboischialgie als Erstbehandlung für meine Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankungen angenommen. Ich habe eine Anzeige bei der BG wegen "  Bandscheibendedingte Erkrankungen der LWS durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung." Die  Belastungsberechnung wurde vom Beginn der Lehre bis zur Erstbehandlung berechnet, weil die Sachbearbeiterin einfach die Diagnose= Lumboischialgie als Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung angenommen hat. 

Darum muss ich jetzt gegenüber der BG beweisen, dass eine Lumboischialgie nicht gleichzusetzen ist wie eine BS-erkrankung. Weil bei der Erstuntersuchung keine bildgebende Diagnostik gemacht wurde, um das abzuklären, ob es Muskulär ist oder doch eine BS-Erkrankung dahintersteckt.  

Das ist jetzt mein Problem, wie kann ich das machen oder welcher Arzt könnte mir das bestätigen, was ich oben geschrieben habe. Kann zwar bei der BG das anbringen, habe aber kein direktes Beweismittel dahinter, um das zu belegen, dass das nicht so ist. 

Gruß Karl

 

 

Lifeline Gesundheitsteam
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31.10.2022, 06:48 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

Ihre Beschreibung der Lumboischialgie ist richtig, auf die Ursache lässt sich zunächst nicht schließen, mögliche Ursachen sind Bandscheibenvorfälle, andere Verengungen der Nervenaustrittslöcher (z.B. vergrößerte Facettengelenke), muskuläre Urachen (Piriformissyndrom), Frakturen, aber auch Infektionen oder Tumoren.

Wie bereits oben beschrieben, müssten Sie zunächst selbst Einspruch erheben und sich ggf. rechtlichen Beistand einholen. Dies kann ggf. aber sehr teuer werden. Auch wenn Sie ein ärztliches Gutachten wünschen, muss dies in der Regel selber bezahlt werden.

Generell ist es ja Aufgabe der BG den Versicherten zu schützen, was ja im Interesse des Versicherten sein sollte. Daher verstehen wir nicht, worum es konkret in Ihrem Fall geht.

 

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31.10.2022, 10:10 Uhr
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Guten Morgen,

ja Sie haben Recht mit Ihrer Aussage das eigentlich die BG Ihre Versicherten schützen müsste. Aber in der Realität sieht es anders aus, hier versucht die BG alles anzuzweifeln und alles von sich zu wenden. 

Nun in meinem Konkretenfall ist es so, das ich im Jahr 2000 einen " Hexenschuss " hatte und in Schonhaltung/Schiefstand zur Hausärztin gegangen bin. Diese hat schon gesehen, als ich das Sprechzimmer betreten habe, was mit mir los war. Dann hat sie ihre Untersuchungen gemacht, mit dem Lasègue-Test, der war bds. negativ. Danach bekam ich einige Spritzen in die Muskulartur im Rücken, im Bereich bds. ,auf Höhe der LWS, und paar Tabletten und Wärme verschrieben. Als Diagnose wurde ICD-10= M 54.4= Lumboischialgie genannt, von ihr. Nach 5 Tagen AU konnte ich wieder Arbeiten gehen. 

Nun im Jahr 2019 hatte ich wieder diese Probleme, die neue Hausärztin hat mich gleich zum CT geschickt, hier konnte man nicht konkret sehen was los ist. Da wurde noch ein MRT gemacht. Hier kam dann das ganze Ausmaß der Jahrzehnte Langen Arbeit im Stahlbau und die Probleme seit 2000 ans Tageslicht. Dann wurde ich zu den Neurochirurgen überwiesen und seitdem bin ich dort in Behandlung.

Daraufhin hat man eine Anzeige bei der BG gestellt, auf Anerkennung einer Berufskrankheit im Sinne: "   Bandscheibendedingte Erkrankungen der LWS durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung."

Dann hat die BG ihre Ermittlung aufgenommen und Festgestellt das ich im Jahr 2000 eine Behandlung hatte. Aber nicht wegen Bandscheibenbedingte Erkrankungen, sondern wegen Lumboischialgie. Daraufhin wurde einfach von der Sachbearbeiterin diese Diagnose, Lumboischalgie, das als Erstbehandlung für Bandscheibenbedingte Erkrankungen deklariert und angenommen. 

Das war nochmals eine kurze Ausführung, damit Sie den Hintergrund sehen, warum ich hier so intensiv gefragt hatte.

Ich habe rechtlichen Beistand, aber trotzdem muss ich jetzt gegenüber der BG beweisen, mit Argumenten und einer schriftlichen Bestätigung, von einem Arzt(Hausarzt, Schmerzartzt, Orthopäde etc.). Das eine Lumboischialgie nicht gleichzusetzen ist, wie eine Bandscheibenbedingte Erkrankung. 

Da ich in der Beweispflicht bin, in jedlicher Hinsicht gegenüber der BG, die ja mit allen Mitteln versuchen, eine Anerkennung einer Berufskrankheit abzuwenden. Dabei setzen sie alle Mittel ein, die sie haben. 

Gruß Karl

 

 

Lifeline Gesundheitsteam
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01.11.2022, 07:31 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

BG-lich ist immer die Frage zu klären, ob bereits ein "Vorschaden", z.B. Osteochondrose, Wirbelgleiten usw., bestand. In diesem Fall ist von einer inneren Ursache auszugehen.

Leider sind solche Verfahren sehr oft nur auf dem Rechtsweg zu klären. Für Sie ist es hier wichtig, einen Anwalt an der Seite zu haben, der in diesem Bereich viel Erfahrung hat und sie vorher berät sowie Ihnen mitteilt, ob die Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Der "Beweis" würde über ein Gutachten laufen, ein erfahrener Anwalt sollte hier gute Kontakt haben.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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