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Zuzahlung bei volljährigen Schülern

Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage

13.05.2002 | 07:05 Uhr

Guten Tag, Ich bin volljährig & Schüler. (Familienversichert) Habe ich das Recht auf 100%25 Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse und wenn ja muss ich einen Antrag auf so eine Freistellungskarte stellen? danke

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16.05.2002, 09:05 Uhr
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Für eine Vielzahl von Leistungen (wie z. B. Krankenhausbehandlung, Kuren, Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel, Fahrkosten, Zahnersatz und Verbandmittel) müssen Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu leisten. Damit Versicherte durch die Zuzahlung nicht unzumutbar belastet werden, sieht der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung vor. Diese Befreiung muß bei der Krankenkasse beantragt werden, bei der Sie familienversichert sind. Die Krankenkasse wird dabei die Angabe der Bruttoeinnahmen sämtlicher mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Eltern, Geschwister) verlangen. Von der Zuzahlung werden Sie befreit, wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sowie die Bruttoeinnahmen Ihrer Eltern und familienversicherten Geschwister zusammen folgende Grenzen nicht überschreiten:. - für Alleinstehende = 938,00 EUR - für Ehepaare bzw. 2 Haushaltsangehörige = 1.289,75 EUR - für Ehepaare mit 1 Kind bzw. 3 Haushaltsangehörige = 1.524,25 EUR - je weiteren Haushaltsangehörigen + 234,50 EUR Unabhängig vom Einkommen werden die Bezieher von folgenden Leistungen vollständig von der Zuzahlung befreit: - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder - Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz, - Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz, - Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder - Kostenübernahme der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden. Für Versicherte, die die Voraussetzungen für eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung nichterfüllen, sieht der Gesetzgeber eine Begrenzung der Zuzahlung (teilweise Befreiung) vor. Da eine Darstellung dieser Zusammenhänge den Rahmen dieses Forums sprengen würde, empfehle ich Ihnen für weitere Informationen zu diesem Thema die Internetseite www.abc-der-krankenkassen.de /Zuzahlungsbefreiung.htm . Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing.oec. Jürgen Kunze

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