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Zahnersatz-Bewilligung

Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage

25.03.2009 | 12:43 Uhr

Wenn man Schmerzen hat bei älterem Zahnersatz, nach wieviel Jahren muss die Krankenkasse wieder einen neuen Zahnersatz bewilligen?

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13.04.2009, 04:52 Uhr
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Hallo,

Andere Möglichkeiten als die von mir beschriebenen sehe ich leider nicht. Wenn der Zahnersatz von Anfang an nicht in Ordnung war, hätten Sie sich mit der Bitte um Nachbesserung an den Zahnarzt wenden können. Dieser hätte auch im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht nachbessern müssen. Die Krankenkasse hätte Sie in diesem Fall ebenfalls unterstützt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig, einen neuen Zahnersatz zu bekommen, soweit man immer wieder an den selben Gutachter gerät.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

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14.04.2009, 01:32 Uhr
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Ich habe alles versucht, mich an die Krankenkasse gewandt, an den Zahnarzt, die Gutachtern wollten nichts sehen, andere Zahnärzte wollen sich nicht reinhängen, so stehe ich nun richtig dumm da.

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22.05.2009, 11:49 Uhr
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Ein Allergietest auf das Zahnersatz-Material hat nun ergeben, dass ich eine dreifach positive allergische Reaktion habe. Da darf das Metall ja dann sowieso nicht mehr eingesetzt werden im Mund. Und muss wahrscheinlich sowieso raus. Problem ist nur, durch den Behandlungsfehler dass zu weit bis unter Knochenniveau gebohrt worden ist, wird es jetzt sehr schwer oder gar unmöglich, noch einen vernünftigen Abdruck zu nehmen. Da muss der Zahnarzt auch dafür grade stehen. Wie bekommt man dies hin?

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26.05.2009, 03:38 Uhr
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Guten Tag,

Das es sehr schwierig sein wird, dem Zahnarzt einen Fehler nachzuweisen, wenn die Gutachter anderer Auffassung sind, haben wir bereits in der Vergangenheit ausreichend diskutiert. Allerdings ergibt sich für Sie durch die Allergie eine völlig neue Konstellation. Da das Metall, auf das Sie allergisch reagieren, nicht mehr verwendet werden kann, muß eh ein neuer Zahnersatz her. Diesen wird die Krankenkasse auch bewilligen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

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26.06.2009, 02:59 Uhr
Antwort

Krankenkasse meint, auch wenn jetzt eine Allergie festgestellt worden ist, würde in Bezug auf das MÄngelverfahren, kein neuer Handlungsbedarf bestehen. Die Behandlungsfehler werden nicht zugegeben, diese Fehler machen es jetzt auch sehr schwer, gute Abformungen für Brücken zu nehmen und jetzt müssten chirurgische Maßnahmen noch erfolgen.

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