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Zahnersatz-Bewilligung

Kategorie: Sonstige-Medizin » Expertenrat Was zahlt die Kasse? | Expertenfrage

25.03.2009 | 12:43 Uhr

Wenn man Schmerzen hat bei älterem Zahnersatz, nach wieviel Jahren muss die Krankenkasse wieder einen neuen Zahnersatz bewilligen?

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25.03.2009, 03:00 Uhr
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Ich habe nach 9 Jahren neuen Zahnersatz bekommen. Ich hatte keine Schmerzen, aber wg. einer schweren Krankheit habe ich viel abgenommen und der Zahnersatz hat (trotz Untefutterung) nicht mehr gepasst.

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26.03.2009, 09:45 Uhr
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Guten Tag,

Eine Altersgrenze beim Zahnersatz gibt es nicht. Wenn die Funktionalität nicht mehr gegeben ist oder der Zahnersatz nicht mehr paßt, muß ein neuer her.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

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26.03.2009, 13:22 Uhr
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Dann müsste ein anderer Zahnarzt dies feststellen, meiner möchte dies anscheinend nicht. Also muss was schrifltiches her für die Krankenkasse? Zahnersatz ist eh schon über 3 Jahre alt. Normalerweise müsste dann die Krankenkasse ja wieder zahlen. Die Schmerzen bestehen allerdings von Anfang an.

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27.03.2009, 11:34 Uhr
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Guten Tag,

Für die Krankenkasse benötigen Sie einen neuen Heil- und Kostenplan, den Sie dann der Krankenkasse mit einer entsprechenden Begründung mit der Bitte um Kostenübernahme vorlegen. Allerdings hätten Sie sich auch schon unmittelbar nach der Erstversorgung an die Krankenkasse wenden können. Diese hätte dann vom Zahnarzt eine kostenlose Nachbesserung verlangen können.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

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01.04.2009, 12:49 Uhr
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Gutachterin und Obergutachter sind der Meinung, der Zahnersatz sei perfekt. Allerdings haben andere ( normale Kassenzahnärzte ) festgestellt, dass ich recht habe mit dem mangelhaften Zahnersatz. Und ich habe Schmerzen. Aber für die Krankenkasse ist nun der Zahnersatz in Ordnung und keiner macht mehr was. Und ich habe schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die es gibt.

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02.04.2009, 12:06 Uhr
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Hallo,

Wenn die bisherigen Gutachter der Meinung sind, es ist alles in Ordnung, haben Sie ein problem das Gegenteil zu beweisen. Eine weitere Möglichkeit wäre der Weg in ein Sozialgerichtsverfahren, bei dem möglicherweise ein anderer Gutachter vom Gericht bestellt wird. Falls Sie diese Möglichkeit in erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen allerdings einen entsprechenden juristischen Beistand von einem Fachanwalr für Sozialrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

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03.04.2009, 11:55 Uhr
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Und einen anderen Weg gibt es nicht? Wenn man z. B. es schaffen würde, einen Heil-Und kostenplan sich erstellen zu lassen, falls überhaupt ein zahnarzt sich reinhängen will, dass die Krankenkasse dies auch akzeptiert?

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05.04.2009, 11:43 Uhr
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Hallo,

Sie können einen anderen Zahnarzt aufsuchen, um sich von diesem behandeln zu lassen. Hält dieser den Zahnersatz für nicht paßgerecht, wird er diesen möglicherweise ersetzen. Dazu stellt er einen Heil- und Kostenplan aus, den Sie dann der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen müssen. Die Krankenkasse wird dann den Heil- und Kostenplan einem Gutachter vorlegen, welcher dann eine Empfehlung ausspricht, der die Krankenkasse in der regel folgt. Das Ganze kann so funktionieren, Sie können aber wieder an den selben Gutachter geraten, der dann erneut ablehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

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07.04.2009, 03:31 Uhr
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Ja, in der Theorie könnte sowas funktionieren. Aber in der Praxis will sich keiner reinhängen. Wie kann man es dann hinbekommen, weil ich habe ja schon für diesen Zahnersatz bezahltk, der nicht in Ordnung ist, dass ich dann nicht nochmal zahlen müsste?

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