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Verstopfung durch Tilidin

Kategorie: Magen-Darm » Expertenrat Verstopfung | Expertenfrage

15.07.2011 | 12:52 Uhr

Sehr geehrter Dr. Ohlert,

ich durch chronische Erkrankungen u. a. Tilidin 100 + 8 nehmen und habe dadurch schon seit langem mit hartnäckiger Verstopfung zu tun. Nun hatte ich auch schon eine Darmentzündung im Enddarmbereich und ca. 1 1/2 Jahre Blutungen, was dann nach Medikamenteneinahme endlich wegging. Aber mein Hausarzt hat mich da nie besonders ernst genommen, die Medikamente hatte mir mein Rheumatologe verschrieben. Nun war ich längere Zeit wegen was anderem in eine Klinik und dort hat man mir Macrogol gegeben gegen die Verstopfung, da ich ja auch immer wieder Schmerzen durch die Verstopfung habe und mir empfohlen, dies beizubehalten.

Das Macrogol kein herkömmliches Abführmittel und würde nicht schaden. Stimmt das?
Und wie sieht das aus? Darf mir der Arzt das auf Kassenrezept verordnen? Laut den Ärzten in der Klinik ja. Ich habe auch schon auf der Ausnahmeliste der KV nachgelesen, dort steht, bei Opioidbehandlung ja. Zählt nun das Tilidin dazu? Mein Hausarzt hat mir bei Nachfrage nämlich gesagt, er wüßte nur, das er das bei Morphium dürfe.
Da ich nun seit einigen Wochern wieder aus der Klinik bin und wieder immer öfter Blutungen bekomme, würde ich schon gern wissen, ob das Macrogol schädlich auf Dauer sein kann, oder ob es etwas anderes besseres gibt und ob der Arzt Abführmittel bei Tilidin auf Kassenrezept verschreiben darf.

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26.09.2011, 10:34 Uhr
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Sehr geehrter Herr Ohlert,
ja, zum Guten, wenn Sie meinen, dass ich jetzt das Mittel auf Kassenrezept bekomme. Aber zum Negativen, was mal wieder den Glauben in die Ärzte betrifft. Verstehen kann ich es einfach nicht. Es gibt eigentlich eine sehr eindeutige Ausnahmeliste zu Gunsten der Patienten und trotzdem kann oder wird sie doch wieder sehr unterschiedlich evtl. möglichsts zu Lasten der Patienten ausgelegt. Mein Hausarzt konnte mir eben genau nicht benennen, wo steht, dass dies nur für betäubungspflichtige Opioide zutreffe, es steht da eben eindeutig nicht. Und wenn diese nichtmal die Krankenkassen so sehen, wieso Sie als Arzt?

Experte-Ohlert
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28.09.2011, 06:23 Uhr
Antwort von Experte-Ohlert

vielen Dank für die erneute Zuschrift. Der Arzt haftet mit seinem Privatvermögen für jede Verordnung. Diese Problematik zwingt, die vorhandenen Regeln streng auszulegen, da es die Regressabteilungen der Krankenkassen leider ähnlich handhaben.

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