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Beschäftigungsverbot

Kategorie: Frauenheilkunde » Expertenrat Schwangerschaft | Expertenfrage

15.09.2020 | 18:28 Uhr

Hallo

Bin in der 10 ssw ,derzeit krankgeschrieben und muss jetzt zum Betriebsarzt.Mal angenommen mein Arbeitgeber schickt mich ins Beschäftigungsverbot (oder kann das auch der Betriebsarzt machen?) Wie  erhält es sich mit dem Gehalt ? Ich habe gelesen ,dass man keinen Lohnverlusst hat und die letzten 3 Monate als Durchschnitt genommen werden.wie hält es sich wenn man erst 4 Wochen arbeiten war,da man vorher noch in Elternzeit war? werden dann die anderen 8 Wochen mit dem vollen Gehalt vor der Elternzeit berechnet ?

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Expertin-Grüne
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15.09.2020, 21:10 Uhr
Antwort von Expertin-Grüne

Hallo Chrissy,

das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die ich Ihnen als Ärztin nicht beantworten kann. Dazu kann Ihnen Ihre Personalabteilung vermutlich Auskunft erteilen.

viele Grüße
Dr. Grüne

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