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MRT schlaganfall übersehen ?

Kategorie: Neurologie » Expertenrat Schlaganfall | Expertenfrage

09.11.2017 | 03:06 Uhr

Guten tag ich hab eine frage es geht um 2 mrt befunde die innerhalb von 2 tagen gemacht wurden.

1 MR-Befund am 10.10.2017

Anamnese : Akuter Infarkt?

Befund:

Mehrere Bewegungsartefakte mit entsprechend eingeschränkter Beurteilbarkeit mit

vorzeitiger Abbruch der Untersuchung. Soweit beurteilbar :

1. Kein Anhalt eines zytotoxischen oder vasogenen Hirnödems : keine Zeichen eines 

rezenten ischämischen Geschehens.

2. im Vergleich zur MRT vom 07.05.2013 mehrere neu, alt gewordene BG-Infarkte bds.

Progrediente subkortiikale Volumensminderug v.a. bifrontal.

 

2 MR-Befund am 12.10.2017

Leistungsbezeichnung: MR Gehirnschädel

Anforderung: siehe leistungsbezeichnung

Anamnese: laut Zuweisung

AKUTBEFUND MRT GEHIRNSCHÄDEL

Befund:

Indikation: HSZ rechts, im MRT vom 10.10.2017alte BG Infarkte bds. Demarkierung von frischen Insultarealen?

Es liegt eine MRT Untersuchung vom vom 10.10.2017 vor.

Aufgrund von Bewegungsartefakten deutlich eingeschränkte Beurteilbarkeit.

Neu aufgetretenes rezentes Ischämieareal (2,5 x 1,3 x 3cm) links periventrikulär/in der Basalganglienregion  großteils dem Putamen zuzuordnen. Kein eindeutiger NW einer hämorrhagischen Transformation.

Unverändert Parenchymdefekt wie bei non-rezenten Z.n. BG-Infarkte bds..                        Unverändert in zusammenschau mit dem Patientenalter deutlich globale subkortikale      Volumensminderung.                                                                                                            In der TOF-MRA reguläre Darstellung des Circ. willisii.                                                     

Unverändert deutliche polypoide SH-Schwelung im Sinus maxillaris links.

 

 

danke ihnen im voraus aus ganzen herzen das sie sich die zeitnehmen MFG Alexander 

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09.11.2017, 03:09 Uhr
Antwort

Wenn sie mir sagen könnten wann der schlaganfall war  am 10.10 oda am 12.10  ich danke ihnen nochmals für ihre zeit

 

Lifeline Gesundheitsteam
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12.11.2017, 22:36 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo Alexaner 25, 

offensichtlich gab es zwischen dem 10. und 12. eine Ischämie. Wann diese genau aufgetreten ist, können wir nicht anhand der schriftlichen Befunde beurteilen. Wie der Radiologe auch schreibt, sind beide MRTs auch nur eingeschränkt untersuchbar, da der Patient sich bewegt hat.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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21.11.2017, 06:01 Uhr
Kommentar

ich danke ihnen für die zeit die sie sich genommen haben ja das haben sie.

eine frage hätte ich noch wenn MRT bilder satrk eingeschränkt sind müsste man nicht ein neues MRT machen?

habe gelesen falls ein mrt stark die beurteilung einschränkt ein neues mrt gemacht werden muss ?

ich danke ihnen nochmals für ihre zeit

MFG ALEXANDER SARB

Lifeline Gesundheitsteam
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23.11.2017, 16:48 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo Alexander25,

eine Untersuchung sollte nur gemacht werden, wenn diese eine Konsequenz hat, also z.B. eine OP nach sich ziehen würde. Auch gibt es sicher eine Ursache, weshalb das MRT so eingeschränkt ist. am ehesten hat sich der Patient bewegt. Bei einem erneuten MRT würde er sich aber evtl. wieder bewegen, was wieder ein schlechtes Bild geben würden. 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam

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23.11.2017, 22:49 Uhr
Kommentar

ja es steht das der patient sich bewegt hat jedoch is der patient schizophren und dise sagent mrt wurde aus seiten des patient frühzeitg abgebrochen ? also ein schizophren patient darf für sich sowas entscheiden?

bei verdacht auf schlaganfall sollte mann 100% sein das man es ausschliessen kann jedoch wurde bei ihn dank der schlechten bilder hat man gesehen das mehrere alt geworden infarkte beidseitig jedoch hatt er bis zu diesen vorffall nur auf der linken seite probleme sie haben also die bilder stark eingeschränkt nach gefühl beurteillt nicht nach wissen darum bin ich der meinung das man zu 100% ein erneuten mrt machen müsste

wie gesagt sizophren hätten sie ihm ein starkes beruhigungsmittel gegeben würden die MRT bilder gut sein und man könnte den schlagafall behandeln so haben sie ihm so gelassen und erst 2 tage später obwohl in diesen zeitraum er sich nicht einmal bewegt hat damit sie sagen können das war am 11 oda 12 obwohl man es ihn nachhinein gesehen hat das am 10 doch ein schlaganfall war jedoch als alt gewordener infarkt beurteilt hat.

müsste man nicht nach einer bestimmt zeit wenigstens ein erneuten mrt oda ct veranlassen so  2 -10std  muss man den patient 48std bewegungslos gesicht extrem angeschwollen könnte kein laut von sich geben  is es normal ihn so einfall den patient 48 std einfach in bett zu lassen und nach ca 54 std hat man ein erneuten mrt gemacht wo man gesagt hat ja leider hate er ein schlaganfall zwischen 10 und 12  kann man nix mehr machen leider er wurde aba mit verdacht auf akuter infarkt ins krankenhaus gefahren das is meiner meinung nach eine filmreife szene wie diese ärtzte ihm behandelt haben mir is jedoch auch bekannt das gutachten nur von bestimmten ärtzte von erlaubt sind was mit dem gericht zusammen arbeiten und mein anwalt meinte der fall is normalerweiße 100% gewonnen da man den schlaganfall auch am 10 auf die bilder gesehen hat jedoch wird im gericht auch mansche sachen übersehen zum günsten von bekannte ärtzte darum is die sache troz all die chancen zu 50% für ein erfolg 

und habe auch schon mehrere gutachten machen wollen am telefon sagte mir man ja gerne kommen sie vorebei dann wurde der fall gezeigt und sofort haben sie gesagt nein leider können wir nicht sowas machen nur wenn es von gericht veranlasst wird das is die welt von heute  korruption ohene ende ärtzte werden geschützt in jeder hinsicht und patient is naja kann man sagen nix wert wenn fehler passieren tja pech gehabt   doch der tag kommt wo jeder mensch vor ein gericht kommt wo es sowas nicht mehr gibt wie korruption 

MFG ALexander


24.11.2017 08:36 – Beitrag von der Redaktion bearbeitet.

Lifeline Gesundheitsteam
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04.12.2017, 18:39 Uhr
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam

Hallo,

wie schon gesagt, wird eine Untersuchung nur gemacht, wenn daraus auch Konsequenzen entstehen. Wenn also ein Patient sehr unruhig ist und sich viel bewegt und es wahrscheinlich ist, dass er sich wieder sehr viel bewegt, muss natürlich abgewogen werden ob eine erneute Untersuchung auch neue Erkenntnisse bringt. Auch wenn der Patient schizophren ist kann man Ihm deswegen nicht entgegen seinem Willen handeln und ihn gar für eine Untersuchung starke Beruhigungsmittel geben.

Tatsächlich ist es so, dass ein Gutachten nur dann gemacht werden kann, wenn dieses gerichtlich oder durch einen Anwalt veranlasst wird. Wenn Sie also einen Anwalt haben, so muss dieser das Gutachten veranlassen. Das hat nichts damit zu tun, dass die Ärzte korrupt sind, genau deshalb muss ja dieser Weg gegangen werden, sonst könnte ja jeder für nur genügend Geld ein Gutachten bekommen.

Wir hoffen Sie konnten mittlerweile einige Fragen in Ihrem Fall klären.

Mit freundlichen Grüßen 

Lifeline Gesundheitsteam 

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