Hallo,
ich hatte vor 15 Monaten eine Knie-OP. Retropatellarer Knorpelschaden 3. Grades. Es wurde eine Mikrofrakturierung iVm AMIC durchgeführt. Auch wurde der Außenmeniskus einer Teilresektion unterzogen, die Ränder abgeschnitten, weil ausgefranst.
Hier übrigens die MRT-Bilder und der Befund:
https://www.dropbox.com/sh/qn3r74i2d2pqym4/AACbJZfEtcTwUV_iatUhYaUga?dl=0
Was kann man denn da noch machen? Wieder ne OP? :'-( Auf was sollte ich auf jeden Fall verzichten und wie sollte, darf ich die Beine noch trainieren, damits nicht noch schlimmer wird, sondern der Zustand mind. gehalten wird?
Weiß jemand bitte, was das bedeutet, was da steht?
Was bedeutet das auch für mich bzgl. Beinübungen (Kniebeugen, Bulgarian Split Squats, Lunges, Pistols, Cossack Squats ...), Joggen, Treppenläufen, plyometrischen und explosiven (Sprung-)Übungen (Jump Squats ...)
Was ist noch ok und was sollte ich besser sein lassen?
Was ist auch mit Fahrrad fahren, Airbike?
Muss oder sollte evtl. noch etwas operiert werden?
Dankeschön.
LG
PS: Der überweisende Orthopäde ist noch zwei Wochen im Urlaub und mir brennen diese Fragen unter den Nägeln, da der Befund sich für mich Laien nicht sooo gut lesen lässt!
Was bedeutet bitte dieser MRT-Befund nach OP? Danke!
Kategorie: Knochen-Gelenke » Expertenrat Orthopädie | Expertenfrage
Antwort von Lifeline Gesundheitsteam
Hallo,
OP-Indikationen werden (in den allermeisten Fällen) nicht anhand eines MRT-Bildes gestellt. Was sind Ihre aktuellen Beschwerden? Was ist bereits an Therapie erfolgt? Ist das MRT nach der Operation gefahren worden?
Die von Ihnen genannten Beinübungen sind alle eher für gesunde Knie. Nach eine AMIC muss das Knie lange ruhiggestellt werden, wodurch die Muskulatur stark abnimmt. Es dauert Jahre, bis die Muskulatur wieder auf den präoperativen Stand kommt. Die o.g. Übungen setzen allesamt eine sehr gut ausgebildete Muskulatur voraus.
Knieschonend ist das Ergometer, bei Kniebeschwerden nur mit sehr geringem Widerstand.
Eine Therapieempfehlung könne wir nicht im Rahmen eines Internetforums geben, dies ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen dennoch weiterhelfen - Ihr Lifeline Gesundheitsteam