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Fehlender Testnachweis - und nun ??

Kategorie: Infektionen » Expertenrat Coronavirus-Infektionen | Expertenfrage

03.08.2022 | 13:08 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Leidel,

ich bin Mitte 50 und seit Sept. 2021 2x mit Biontech geimpft und wollte im März 22 zur 3. Impfung. Wenige Tage vor dem Termin lag ich von jetzt auf gleich mit typischen Coronasymptomen flach. Ich fühlte mich dermaßen erschöpft und müde, dass mir der Gang zur Apotheke bzw. Testzentrum nicht möglich war. Also kurierte ich mich aus und ging knapp 2 Wochen später zum Hausarzt und ließ mir vor einer Boosterung Blut zum Antikörpertest abnehmen.

Das Ergebnis ließ laut Hausarzt eindeutig auf eine frisch durchgemachte Infektion schließen. 949 BAU/ml. Daraufhin riet mir mein Arzt von einer 3. Impfung im Moment ab und verschob es auf mindestens Oktober/November diesen Jahres.

Wie nun der Presse zu entnehmen ist, gilt man ab Oktober nur noch mit 3 Impfungen als vollständig geimpft oder wenn man 2x geimpft plus genesen ist. Nun habe ich ja keinen Testnachweis aber einen Antikörpernachweis.

Gelte ich daher trotzdem als nicht geboostert bzw. vollständig geimpft ? Nur weil ich keinen offiziellen Test habe ?

Das wäre ja dann die erste Krankheit wo die Politik vorschreibt wann man genügend geschützt ist und nicht mehr die Laborparameter !

Und noch eine Frage: sollte ich mich nun aufgrund genügend Antikörper nicht mehr boostern lassen, gibt es einen bestimmten Zeitraum wann dann auch die ersten beiden Impfungen politisch nicht mehr gelten ?

Ich war bisher durchaus einsichtig und willig. Sollte nun aber aufgrund nicht nachvollziehbarer Regelungen Antikörper nichts mehr gelten bin ich definitiv raus aus dem ständigen Impfkarussell, insofern ich nach beiden Impfungen tagelang mit höllischen Kopfschmerzen und Erschöpfung auf der Couch lag. Das tue ich mir ganz bestimmt nicht nochmal an, wenn es dafür keinerlei medizinische Notwendigkeit gibt.

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Experte-Leidel
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03.08.2022, 19:00 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag Garlic,

die STIKO hat am 24. Mai einen Beschluss zur 20. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlungen veröffentlicht:

Epidemiologisches Bulletin 21/2022 (PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

In diesem Text werden in Tabelle 7 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich dert COVID-19-Immunisierung bei verschiedenen Impd- und Infektionsanamnesen von immungesunden Personen gegeben.

Für Sie sieht das folgendermaßen aus: 

Das erste und zweite Ereignis waren die beiden Impfungen mit Biontech. Ich gehe davon aus, dass ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten wurde. Das dritte Ereignis war die SARS-CoV-2-Infektion, für die laut STIKO nicht nur ein PCR-Befund, sondern auch der Antikörper-Nachweis gilt. Der Abstand zur zweiten Impfung betrug etwa 3 Moinate. Von diesem Zeitpunkt an konnte man bei Ihnen von einer hybriden Immunität sprechen. Das bedeutet, dass Sie Antikörper gegen das Wildvirus und gegen den Impfstoff haben. Das bedeutet im Allgemeinen eine besonders breite Immunität.

Nach STIKO ist für eine solche Person keine weitere Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung erforderlich. Die Infektion wird wie eine 3. Impfung gewertet. Das entspricht der STIKO-Vorgehensweise, wonach eine zweite Auffrischimpfung (2. Boosterimpfung) derzeit nur für Personen ab 70 oder in betimmten Institutionen oder mit einer Immunschwäche empfohlen wird.

Aber die zweite Booster-Impfung ist grundsätzlich zulässig und wird von unserem Gesundheitsminister für alle empfohlen.

Fazit: Sie können sich die zweite Booster-Impfung geben lassen (Vorgehen Prof. Lauterbach) oder Sie können es lassen (Vorgehen STIKO). Ich sehe im Vorgehen der STIKO eher ein "Unnötig" und nicht etwa ein "Schädlich".

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

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04.08.2022, 17:22 Uhr
Kommentar

Vielen Dank Herr Dr. Leidel für Ihre Antwort und generell dafür, dass Sie sich in diesem Forum engagieren.

Ein Frage habe ich noch: Ich konnte in dem verlinkten Bulletin nichts darüber finden (oder habe ich es überlesen?) wie ich denn nun rein praktisch vorgehe und meinen Laborbefund in die CovApp lade. Auf dem Befund steht ja kein QR Code zum Hochladen. Bekomme ich den evtl. wieder von der Apotheke ?

Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße und ein sommerliches Wochenende.

Experte-Leidel
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04.08.2022, 19:46 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Abend Garlic,

ja, ich sehe ihr Problem. Vor kurzem hatte ich noch den Eindruck, dass der QR-Code in die CovPass-App eingepflegt werden könne. Jetzt kann ich das aber nicht reproduzieren.

Ich werde mich für Sie an das Robert Koch-Institut wenden und versuchen, eine Lösung zu finden. Das wird aber etwas dauern.

Ich hoffe, Sie müssen Ihren Impfstatus jetzt nicht kurzfristig nachweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Leidel

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05.08.2022, 08:40 Uhr
Kommentar

Guten Morgen Herr Dr. Leidel,

das ist wirklich sehr hilfsbereit von Ihnen - vielen lieben Dank dafür.

Ich brauche meinen Impfstatus nicht aktuell, hätte dies aber mittelfristig einfach gerne abgeklärt.

Danke nochmal und ich freue mich auf eine Antwort.

Experte-Leidel
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10.08.2022, 15:08 Uhr
Antwort von Experte-Leidel

Guten Tag Garlic,

es hat länger gedauert und war – nach meinem Verständnis .- weniger hilfreich als gedacht. Das mag aber auch daran liegen, dass ich nicht gut genug in dieser Materie bewandert bin.

Die erste Auskunft lautete vielversprechend:

"zu Ihrer Anfrage kann ich folgende Rückmeldung geben:
Grundsätzlich ist es so, dass teils eine Diskrepanz zwischen STIKO-Empfehlung und rechtl. geltendem IfSG besteht. Die Gesetzesverordnungen werden durch das BMG entschieden, hier kann das RKI bzw. die STIKO empfehlen, jedoch fließt nicht 100% alles in das IfSG. 
 
Für den Fall "2 Impfungen + anschließende Genesung" wird wie folgt verfahren: 
Grundsätzlich muss mithilfe der CovPass-Check-App (NICHT CovPass oder Corona-Warn-App) die Kontrolle via Scan durchgeführt werden. Da die Historie aufgrund der limitierten EU-Datenfelder nicht im Genesenzertifikat enthalten ist (d.h. das Genesenzertifikat allein sagt nicht aus, dass vorher schon 2-fach geimpft worden ist), muss in diesem Fall ein Doppelscan erfolgen. D.h. das 2. Impfzertifikat und das Genesenzertifikat müssen gescannt werden. Dann wird in der CovPass-Check-App der Status grün angezeigt. 
 
Der Begriff "Booster" wird im derzeitgen IfSG gar nicht genannt. Es wird vielmehr ab dem 1.10. ein neuer "vollständig geimpft Status" gelten. Zudem bezeichnen viele Bundesländer verschiedene Stati als geboostert oder nicht. Alle bundeslandspezifischen Regelungen erfasst die CovPass-Check-App nicht. Hier können wir nur hoffen, dass im Herbst weitesgehend die Regeln einheitlich gelten und die Länder hier nicht zu viele Einzelsonderregelungen aufstellen...
 
Ich reiche hier noch den Link nach für die Anzeige der CWA 2G+  https://www.coronawarn.app/de/faq/results/#admission_policy_2gplus
Dort ist beschrieben, welcher Status mit welcher Impfung/Genesung zusammenhängt. Die G-Anzeige in der App ist aber lediglich für den Nutzenden ein "nice-to-know" Feature und soll nicht zur Kontrolle genutzt werden. Dort muss via Scan mit der CovPassCheck geprüft werden."
 
Meine Antwort:
 
"haben Sie herzlichen Dank für ihre Informationen. Wenn ich richtig verstanden habe, dient die CovPassCheck-App in erster Linie dazu, vorgelegte Impfnachweise (z. B. die CovPass-App) zu überprüfen. Mir ging es besonders um die Frage, ob der Impfstatus „2 Impfungen + Genesung“ in CovPass dokumentiert werden kann."
 
Antwort:
 
ja das kann er.
1. Impfung --> Impfzertifikat mit der Kodierung 1/2
2. Impfung --> Impfzertifikat mit der Kodierung 2/2
Genesung --> Genesenzertifikat auf Grundlage einer PCR-Testung 

Alle 3 Zertifikate müssen den identischen Namen tragen (d.h. es darf kein Zweitname außen vorgelassen werden oder kein gravierender Buchstabendreher im Namen sein). Dann werden die Zertifikat einer Person zusammen zugeordnet und in den Apps als Stapel zusammengefasst.

Das Genesenzertifikat alleinstehend ist nur 90 Tage fachlich gültig. In Kombination bei Check mit der Check-App (2. Impfzertifikat + Genesenzertifikat) wird jedoch ein (Stand jetzt) unendlich gültiger Status ausgespielt."
 
Und dann kam noch eine automatische Ankunft:

"Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Anfragen bearbeitet werden. Wir bitten darum, Verzögerungen zu entschuldigen.

Bei allen Fragen rund um den Impfnachweis wenden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail an die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Für die CovPass-App: Tel.: 0800-4747-001 / E-Mail: [email protected]

Für die CovPassCheck-App: Tel.: 0800-4747-002 / E-Mail: [email protected]

Für den Impfzertifikatsservice: Tel.: 0800-4747-003 / E-Mail: [email protected]

Für sonstige Anfragen: [email protected]

Vielleicht können Sie ja etwas unter den Telefonnummern erreichen.

Mit freundlichdn Grüßen

Dr. Jan Leidel

 

 
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11.08.2022, 13:46 Uhr
Kommentar

Guten Tag Herr Dr. Leidel,

ich möchte mich  nochmals ausdrücklich für Ihre aufwändige und zügige Recherche bedanken. Leider ist das nicht das Ergebnis, das ich mir erhofft habe. Aber ich hatte schon soetwas befürchtet, weil es mir nach meiner ausführlichen Eigenrecherche so gar nicht gelingen wollte zu meiner Fragestellung auch nur ansatzweise etwas tragfähiges zu finden.

Nun werde ich mich nochmal an verlinkte Telefonnummern und an die Landesgesundheitsbehörde wenden. Vermutlich mit keinem anderen Ergebnis.

Dann also doch auf die Laborparameter vertrauen, selbst wenn meine hybride Immunisierung (nach derzeitigem Wissensstand)  in keiner App festzuhalten ist.

Ihnen weitehin alles Gute.

Diskussionsverlauf
Corona: Welche Symptome sind möglich?

Die wichtigsten Fakten zum Coronavirus im Überblick und der aktuelle Impfstatus in Deutschland →

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