Hallo,
Ich war mit meiner Frau beim Augenarzt für ein Gutachten für das Versorgungsamt.
Im Gutachten steht "Fernvisus ohne Korrektion Handbewegungen 20 cm / Handbewegungen 20 cm " und " Absolutes Skotom".
Jetzt ist die Frage ob man daraus auf die Restsehstärke schliessen kann, und ob dieses Ergebnis für das Merkzeichen BL im Behindertenausweis reicht.
viele dank für die Mühen ;-)